Letzte Ergänzung: 27.09.2025
Um ein Psychopharmakon in kleinen Schritten absetzen zu können, ist man häufig gezwungen sich selbst passende Dosierungen herzustellen oder in einer Apotheke individuell herstellen zu lassen. Fertig zu kaufende Tabletten, Kapseln und Tropfen gibt es leider nicht in so kleinen Dosierungen, um damit kleinschrittig und risikominimierend absetzen zu können.
Das Teilen von Tabletten nach Augenmaß führt häufig zu sehr unterschiedlichen Dosierungen. Dazu kommt es zu Dosisschwankungen, die beim Absetzen von vielen Betroffenen gespürt werden und zu Absetzsymptomen führen können.
Kurzbeschreibung und Eignung der Methode
Apotheken können aus Tabletten Kapseln mit der gewünschten Dosis herstellen. Auch die Herstellung von Verdünnungslösungen oder Suspensionen ist möglich. Allerdings machen das nicht alle Apotheken. Es empfiehlt sich also vorher bei einer Apotheke anzufragen, ob eine solche Herstellung individueller Dosierungen möglich ist und - sofern man dies selbst bezahlen muss/möchte - sich nach dem Preis zu erkundigen.
In der Schweiz werden Individualrezepturen "Magistralrezepturen" genannt.
Durchführung der Kapselherstellung durch die Apotheke
Für eine solche Individualrezeptur benötigt man ein entsprechendes Rezept des verschreibenden Arztes.
Der Arzt verschreibt die Anzahl der Kapseln und die gewünschte Stärke und darunter den Zusatz: "misce fiat capsulae"
Der Arzt kann dies auf Kassenrezept verordnen oder man bezahlt die Kapselherstellung selbst.
Hier gibt es ein Informationsvideo der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.), wie die Kapselherstellung in der Apotheke funktioniert: https://www.youtube.com/watch?v=ql7Nw3CY2R8
Herstellung einer Verdünnungslösung /Suspension durch die Apotheke
Aus Flüssigpräparaten (z.B. Tropfen) kann die Apotheke eine Verdünnungslösung herstellen, damit kleinere Dosisschritte möglich sind.
Aus Tabletten kann die Apotheke mithilfe einer geeigneten Suspensionslösung eine Suspension (Lösung) in der gewünschten Dosierung herstellen.
Für die Suspension benötigte die Apotheke ein Rezept des Arztes, auf welchem die Angabe der Milliliter pro Milligramm vermerkt sind und, dass es sich um eine Suspension handelt.
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