Damit unsere Absetzsymptome und unser Leiden Beachtung finden, ist es wichtig, sich auch an offizielle Stellen zu wenden.
Jeder Patient ist laut Beipackzettel aufgefordert, bei dem Auftreten unerwarteter Symptome und Nebenwirkungen (UAW: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen), dazu gehören auch Absetzsymptome, den Arzt bzw. Apotheker zu kontaktieren.
Apotheken sind verpflichtet dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Meldung zu machen - dies geht über einen Fragebogen, wenn gewünscht auch anonym.
Jede/r hat das Recht, den Behörden unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln selbst direkt zu melden. Jede/r kann eine Nebenwirkung für sich oder auch im Namen einer anderen Person, die er/sie betreut melden, wie etwa im Namen eines Kindes oder eines Angehörigen.
Im Internet stehen dazu Online-Fragebögen abrufbereit.
Für Deutschland:
https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/ho ... _node.html
Weitere Informationen zur Online-Meldung von Nebenwirkungen: https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/ho ... ?nn=207148
https://www.pei.de/DE/arzneimittelsiche ... ntranet232
Das BfArM nimmt nach eigener Aussage Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen sehr ernst. "Je früher, häufiger und detaillierter das Bundesinstitut solche Meldungen erhält, desto früher können Risikosignale erkannt und bewertet werden".
Häufen sich solche Meldungen zu speziellen Arzneimitteln, kann das BfArM entsprechende Untersuchungen, Studien oder Rückfragen an Pharmaproduzenten veranlassen!
Meldeadresse und Infos für Österreich: https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung ... nwirkungen
Meldeadresse und Infos für die Schweiz: https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de ... innen.html
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