Stand 05. September 2025
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Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) hat ein Papier mit einem Überblick zu Anwendung, Wirksamkeit, Risiken und ethischen Fragen der Elektrokrampftherapie (EKT) verfasst.
Ein Anlass für die Veröffentlichung dieses Papiers dürften Bestrebungen in Deutschland sein, die zwangsweise Anwendung der EKT zu ermöglichen bzw. auszuweiten. So befürwortet die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in einem Expertenkonsensus (2025) die Möglichkeit der zwangsweisen Durchführung der EKT – vergleichbar der zwangsweisen Verabreichung von Psychopharmaka
Die DGSP hat derzeit keine abschließende Position zur EKT, spricht sich jedoch klar gegen eine zwangsweise Durchführung aus.
Inhalt
- Was ist die Elektrokrampftherapie?
- Fakten über den Einsatz und Erfahrungen
- Wirkung von EKT
- Nebenwirkungen von EKT
- Die WHO zu EKT bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen
- Elektrokrampftherapie als Zwangsmaßnahme
- Schlussbemerkungen
- Literatur
Auszüge:
Es existieren auch Studienauswertungen, die die Wirksamkeit von EKT als nicht gesichert ansehen und aufgrund möglicher schwerwiegender und bei manchen dauerhafter Schädigungen (z. B. Amnesien) sowie eines leicht erhöhten Todesrisikos den Einsatz als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt betrachten [11]. Die WHO bezeichnet EKT aufgrund möglicher dauerhafter Schädigungen als schwerwiegende, invasive oder irreversible Methode [12].
Die WHO zu EKT bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen
Die WHO steht der EKT generell kritisch gegenüber und fordert eine Abkehr vom biomedizinischen Krankheitsmodell hin zu einem psychosozialen Modell. In den WHO-Guidelines heißt es: „Where electroconvulsive therapy continues to be practised, its administration without a person’s prior written or documented free and informed consent is prohibited. It shall only be administered in modified form, i.e. with the use of anaesthesia and muscle relaxants, and not be applied to children or adolescents.“ (S. 59; 9789240080737-eng.pdf). Danach verbietet sich die EKT ohne schriftliche bzw. dokumentierte freiwillige & informierte Zustimmung; zudem soll sie nicht bei Kindern oder Jugendlichen angewandt werden.
Die DGSP spricht sich gegen eine zwangsweise Durchführung der EKT aus. Ziel ist eine psychiatrische Versorgung ohne Zwang. Statt einer Ausweitung von Zwangsmaßnahmen braucht es eine umfassende Aufklärung der Betroffenen – insbesondere über Möglichkeiten einer psychiatrischen Patient:innenverfügung für Situationen schwerer Krisen, in denen der natürliche Wille einer Person nicht eindeutig festgestellt werden kann.